Ein Versicherer verweigert Ihnen Ihre berechtigten Forderungen?

Fachanwälte für Versicherungsrecht haben sich bundesweit zusammengefunden um Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu helfen.
  • Eine Auswahl von versierten Fachanwälten für Versicherungsrecht, welche Versicherte mit Erfahrung und Engagement vertreten.
  • Eine Auswahl von unabhängigen Versicherungsmaklern.
  • Umfangreiche Informationen zu den einzelnen Versicherungssparten.
  • Aktuelle Urteile und Entscheidungen.
Die Mehrzahl der Versicherungsgesellschaften hat seit vielen Jahren und Jahrzehnten Kompetenzen erworben und gebündelt, die sie in gerichtlichen Verfahren mit Versicherungsnehmern einsetzen können. Zudem verfügen die meisten Versicherungsgesellschaften über eine Anzahl an technischen oder medizinischen Gutachtern, deren Fachwissen sie zur Durchsetzung ihrer eigenen Interessen einschalten. Die Anzahl der Gutachtenaufträge, die Versicherungsgesellschaften an Gutachter vergeben, kann theoretisch auch zu einer wirtschaftlichen Abhängigkeit der Gutachter führen.

Hier haben sich Fachanwälte für Versicherungsrecht und spezialisierte Gutachter zusammengeschlossen, um ausschliesslich Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen zu unterstützen.

Nachfolgend ist zu den wesentlichen Versicherungssparten eine Auswahl von Ablehnungsgründen zusammengestellt, mit denen Versicherungsunternehmen ihre eigene Leistungspflicht verneinen. Selbstverständlich handelt es sich bei beidem lediglich um eine Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Ausgewählte Makler geben darüber hinaus Tipps, auf welche Feinheiten beim Abschluss eines Versicherungsvertrages geachtet werden sollte, damit der Versicherte später Leistungen auch einfordern kann.

Aktuelles

Der für Rechtsstreitigkeiten über Personenbeförderungsverträge zuständige X. Zivilsenat hat heute über den Schadensersatzanspruch eines Fahrgastes wegen eines Sturzes aufgrund von Glatteis auf einem Bahnsteig entschieden.

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute den in den Pressemitteilungen Nrn. 191/2011 und 6/2012 angekündigten Verhandlungstermin zu Ansprüchen gegen einen englischen Lebensversicherer (Clerical Medical) aufgehoben,

Wird ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt, hat der Schädiger, soweit zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs eine Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs durch einen Sachverständigen erforderlich und zweckmäßig ist, grundsätzlich auch die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen.


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