RechtsschutzversicherungARB 04 § 2 d Kündigt ein Kreditgeber einen Darlehensvertrag, weil unstreitig keine Rückzahlungen mehr erfolgt sind, und kommt es dann zu Verhandlungen über eine Ratenzahlung, so besteht dafür kein Rechtsschutz. OLG Saarbrücken vom 30.6.2010 VersR 2011, 108 | Info ![]() © 2005 - 2010 Versichertenrecht.de Quicklinks |


