Wohngebäudeversicherung2. Die Errichtung eines Carports stellt in der Wohngebäudeversicherung keine Gefahrerhöhung dar. 3. Ist in den Versicherungsbedingungen auch eine Vorsorgeversicherung für Um-, An- und Ausbauten oder Neubauten auf dem Versicherungsgrundstück bis zu einem bestimmten Vorsorgebetrag vereinbart, so ist ein nachträglich errichteter Carport auf dem Grundstück vom Versicherungsschutz umfasst, wenn sich dessen Aufwand im Rahmen des Vorsorgebetrags gehalten hat. Die Nachfrageobliegenheit im Rahmen der Antragstellung gilt auch für Direktversicherer VVG a. F. §§ 16, 17, 20, 23, 25; VGB 88 § 21 OLG Karlsruhe vom 30.06.2009 (12 U 6/09) VersR 2010, 1641 | Info ![]() © 2005 - 2010 Versichertenrecht.de Quicklinks |


