Gutachter ServiceWeit überwiegend haben Auseinandersetzungen von Versicherungsnehmern mit dem Versicherer zum Gegenstand, dass der Versicherungsnehmer eine versicherungsvertraglich geschuldete Leistung fordert und der Versicherer eben diese Leistung verweigert. Hierbei verhält es sich grundsätzlich so, dass der Versicherungsnehmer als Anspruchsteller dem Versicherer darzulegen und zu beweisen hat, dass Voraussetzungen für die begehrte Leistung, beispielsweise das Bestehen einer Berufsunfähigkeit, das Vorliegen eines bestimmten Sachschadens oder eine bestimmte Schadensursache gegeben sind. Der Versicherungsnehmer selbst ist hierzu oftmals nicht in der Lage und benötigt deshalb die Mitarbeit eines Spezialisten, welcher als Gutachter tätig wird und für den Versicherer nachvollziehbar das Bestehen der Leistungsvoraussetzung, also beispielsweise der eingetretenen Berufsunfähigkeit oder einer bestimmten Schadenshöhe, etc. bestätigt. Die Qualität der Gutachter kann hierbei sehr unterschiedlich sein. Auch gibt es Gutachter, welche besonders enge wirtschaftliche Verknüpfungen mit der Versicherungsbranche aufweisen. Aus diesen Gründen finden Sie nachfolgend solche Gutachter, von welchen qualifizierte und objektive Gutachten zu erwarten sind. | Info ![]() © 2005 - 2010 Versichertenrecht.de Quicklinks |


