WohngebäudeWohngebäudeversicherungBei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine sogenannte gleitende Neuwertversicherung, die jedes Jahr der Baupreisentwicklung angepasst wird. Da es sich bei der Wohngebäudeversicherung um eine Vollwertversicherung handelt, muss Ihr Haus zu aktuellem Wiederaufbauwert ( zzgl. Gebühren für Architekten, Statiker, Gebühren für Behörden etc.) versichert sein, damit keine Unterversicherung vorliegt. Prüfen Sie daher bitte, ob Ihre Police den Text "Unterversicherungsverzicht gilt vereinbart" enthält, denn nur so können Sie sicher sein, jeden versicherten Schaden in voller Höhe erstattet zu bekommen. Versichert gelten Schäden, die entstehen durch
Dieser Versicherungsschutz kann und sollte aufgrund der sich ändernden Wetterverhältnisse um die sogenannten
erweitert werden. Wichtig sind ebenfalls die weiteren dem Vertrag zugrunde liegenden Leistungseinschlüsse bzw. Deckungserweiterungen ( sog. Pauschaldeklaration ) wie z.B.
Hier ein Beispiel zur Verdeutlichung, welche finanziellen Auswirkungen eine qualitativ minderwertige Pauschaldeklaration hat:
Schadenszenario: Ein Einfamilienhaus ist abgebrannt. Es bestand Unterversicherungsverzicht, somit ist der Schaden voll gedeckt. Die Pauschaldeklaration sieht für die Position Aufräumungs-, Abbruchkosten eine Begrenzung auf 5% der Versicherungssumme vor. Bei einem Feuerschaden verschmelzen verschiedene Materialien, so dass der angefallene Bauschutt als Sondermüll deklariert wird.
Nachfolgend werden verschiedene ausgewählte Makler benannt.
Ulrich Bünker
Thomas Gandor
Claudia Möller
| Info ![]() © 2005 - 2010 Versichertenrecht.de Quicklinks |


